Taubblind
Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art, die sich nicht nur allein aus der Addition von Taubheit und Blindheit ergibt. Taubblindheit ist eine Behinderung, die sowohl von einer Schädigung des Sehens als auch des Hörens ausgeht. Da beide Sinne geschädigt sind, können die Ausfälle des einen Sinnes nicht oder nur mangelhaft durch den jeweils anderen Sinn ersetzt werden.
Sowohl die Art der Seh- und Hörschädigung als auch der Grad können
sehr unterschiedlich sein. Der Zeitpunkt des Eintritts der Sinnesschädigungen
hat einen großen Einfluss auf die Wirkung der Schädigung. Ein von
Geburt an taubblindes Kind benötigt andere Hilfen als ein Kind, das nach
dem Spracherwerb taubblind geworden ist.
Zu den häufigsten Ursachen angeborener Taubblindheit zählen Schädigungen
in der Schwangerschaft u.a. durch verschiedene Virusinfekte, Frühgeburt
oder auch Erbschädigungen.
Es kommt sehr selten vor, dass Taubblindheit ohne weitere Schädigungen auftritt. In vielen Fällen kann es auch zu Lernbehinderungen, geistiger Beeinträchtigung sowie zu neurologischen Krankheitsbildern kommen.
Nur selten werdenMenschen aufgrund von Unfällen und schwierigen Krankheitsabläufen taubblind. Sie brauchen dann eine intensive taubblindenspezifische Förderung, damit die bereits erworbene Sprache erhalten bleibt.
Beim Usher-Syndrom kommt neben einer seit Geburt bestehenden Hörschädigung im Erwachsenenalter eine Netzhautdegeneration hinzu. Der bislang unabhängig lebende hörgeschädigte Mensch benötigt nun besondere sozialtherapeutische Maßnahmen und Umschulung.
Taubblindheit kann schließlich auch ältere Menschen treffen, vor allem dann, wenn sich die Sinne altersbedingt verschlechtern oder Folgen von Bluthochdruck, Diabetes oder erhöhtem Augeninnendruck auftreten.
Die Förderung und Betreuung taubblinder Menschen im ÖHTB umfasst:
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